Verkehrsfreie Zonen
Massnahmen zur dauerhaften oder temporären Sperrung von Flächen für den MIV, z. B. durch Einrichtung von Fussgängerzonen oder verkehrsfreien Bereichen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Verkehrsfreie Zonen
Beschreibung
Fussgängerzonen stellen die restriktivste Form der Verkehrsberuhigung dar, bei der motorisierte Fahrzeuge, einschliesslich Fahrräder, in der Regel ausgeschlossen werden. Nur wenige Ausnahmen wie Lieferverkehr oder Taxis innerhalb definierter Zeitfenster sind zulässig. In Stockholm wurde entlang der Svandammsvägen eine durchgängige Fussgängerzone eingerichtet, die den Strassenraum vollständig dem Fussverkehr überlässt. Auch Teile der Mittelstrasse in Bern wurden zu reinen Fussgängerzonen erklärt. Diese Massnahme schafft sichere, attraktive Aufenthaltsräume, fördert lokale Ökonomien und verbessert die städtische Lebensqualität nachhaltig.
Benefit and impact
– Vollständige Priorisierung des Fußverkehrs – Keine Mischung des Verkehrs – Höhere Aufenthaltsqualität |